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Die Spur | ||||||||||||||
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Die Spur ist ein Marker, der Hexen und Zauberer bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres anhängt und sich dann unwiderruflich auflöst. Die Zaubereiministerien des internationalen Konvents nutzen diese Aufspürmarke, um die vernunftbeschränkte Zauberei Minderjähriger durchzusetzen, indem sie Dank der Spur den genauen Ort lokalisieren, an denen eine minderjährige Hexe oder ein minderjähriger Zauberer einen Zauber wirken. Auch der genaue Zauber ist anhand der Spur bestimmbar sowie Uhrzeit und Datum. Damit die Schüler*innen in den Ferienzeiten sich entsprechend auf den kommenden Stoff vorbereiten können, erhalten sowohl Schüler*rinnen als auch das Zaubereiministerium in Großbritannien eine Liste von Zaubern, die die Schüler zuhause üben sollen. Für diese Zauber ist dann eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der vernunftbeschränkten Zauberei Minderjähriger im Gesetz verankert. Das Zaubereiministerium genehmigt allerdings auch nur Zauber, die für ihre Umgebung nicht zur Gefahr werden oder unnötiges Aufsehen erregen. Es ist allgemein für das Ministerium oft schwierig festzustellen, wenn es mehrere minderjährige Schüler*innen an einem magischen Ort gibt, wer von den Minderjährigen den Zauber ausgeführt hat, weshalb eine Strafverfolgung in solchen Fällen meistens (aber nicht immer) unterbleibt. Wesentlich verschärfter werden derartige Verstöße geahndet, wenn ein oder mehrere minderjährige Hexen und Zauberer sich inmitten eines Muggelgebietes aufhalten, wo die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen andere geltende Gesetze, wie dem Geheimhaltungsabkommen, stark erhöht ist. Der Ursprung der Spur ist heute unbekannt. Den Legenden nach, wurde die Spur durch ein altes mächtiges Artefakt vom ersten internationalen magischen Konvent auf globaler Ebene initiiert. Die Aufzeichnungen über dieses mächtige Phänomen sind aber mit den Zeiten und den vielen Kreuzzügen verloren gegangen, sodass heute niemand genaueres zu wissen scheint. Sicher ist, dass der Zeitraum, in dem die Spur einer Hexe oder einem Zauberer anhängt, weder verkürzt noch verlängert werden kann. Die einzige Ausnahme, die bekannt ist, betrifft Kinder, die vor Vollendung des 17. Lebensjahres durch einen Vampir verwandelt wurden. Durch den „Tod“ dieser Kinder liegt die Spur nicht mehr auf ihnen. Dadurch ist eine Strafverfolgung hinsichtlich des Verstoßes gegen die vernunftbeschränkte Zauberei Minderjähriger bei Vampir-Kindern sehr viel schwieriger. Das Zaubereiministerium konzentriert sich daher auf die Verfolgung von Vampiren oder auch Hexen und Zauberern, die Vampir-Kinder illegal abseits der üblichen Zauberschulen insgeheim in der Nutzung von Zauberei ausbilden. Allerdings gestaltet sich diese Strafverfolgung immer recht schwierig, da das Vampir-Kind häufig der einzige Zeuge ist und diese oft Nicht-Vampire als ihre Ausbilder belasten. Die magische Strafverfolgung konnte zwar dahingehend schon „Ausbilder“ wegen Erfüllung des Straftatbestandes der Verletzung der vernunftbeschränkten Zauberei Minderjähriger festnehmen, aber es bleibt weiterhin eine hohe Dunkelziffer innerhalb Europas, die bislang nicht beziffert werden kann. Da Vampire als rein menschenähnliche aber nicht gleichgestellte Kreaturen innerhalb der menschlichen Gesellschaft gelten, unterliegen sie weiteren gesetzlichen Beschränkungen, die auch auf ihre Gefährlichkeit zurückzuführen ist. |