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Schulordnung von Hogwarts | |||||||||||||||
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1. Es ist den Schülerinnen und Schülern von Hogwarts erlaubt eine Katze, Kröte, Eule oder eine Ratte als Haustier mit sich zu führen. Darüber hinaus müssen Ausnahmen von der Schulleitung abgesegnet werden. 2. Der verbotene Wald darf von keinem Schüler ohne Begleitung eines Professors betreten werden. Anmerkung der Schulleitung: Aufgrund der aktuellen Gefahrensituation ist es auch Professoren unter keinen Umständen gestattet den verbotenen Wald zu betreten. 3. Außerhalb des Duellierclubs dürfen keine Duelle ausgetragen werden. 4. Nach dem Abendessen werden die Schüler und Schülerinnen angewiesen ihre Gemeinschaftsräume nicht mehr zu verlassen. Es herrscht absolute Ausgangssperre, die nur für den direkten Hin- und Rückweg zum Fach Astronomie außer Kraft gesetzt ist. 5. Schüler und Schülerinnen der ersten und zweiten Klasse sind nicht dazu befugt das Schulgelände zu verlassen. 6. Ab dem dritten Schuljahr ist es Schülern und Schülerinnen, mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vormundes, gestattet an den Wochenenden Ausflüge nach Hogsmeade zu unternehmen. 7. Der Besitz von strafbaren Gegenständen, welche auf der vom Hausmeister erstellten Liste stehen, ist innerhalb des Schulgebäudes und auf dem Gelände nicht erlaubt. Liste verbotener Gegenstände: • Stinkbomben und -kügelchen • Fangzähnige Frisbees • Bissige Bumerangs • Jaulende Jo-Jos • Kotzpastillen • Liebestränke • Tragbare Sümpfe • Schlaue-Antwort-Feder • Feuerwerkboxen 8. Der Besitz und/oder Konsum von Alkohol und Drogen jeglicher Art sind auf dem gesamten Schulgelände strengstens verboten. 9. Das Betreten der Verbotenen Abteilung innerhalb der Schulbibliothek ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung eines Professors gestattet. 10. Das Wirken von Zaubern mit feindlicher Absicht gegen andere Mitschüler und Professoren ist untersagt. 11. Das unerlaubte Fernbleiben des Unterrichts zieht schwerwiegende, individuell vom Professor festgelegte, Konsequenzen nach sich. Die Nutzung von Scherzartikeln zum Erwirken einer Freistellung ist nicht erlaubt. Eine attestierte Freistellung vom Unterricht muss von einem Heiler ausgestellt werden. 12. Professoren und Höhergestellten ist stets Respekt entgegen zu bringen. 13. Den Anweisungen von Vertrauensschülern und dem Schulsprecher ist Folge zu leisten. Sie sind ebenfalls dazu berechtigt Strafen aufzuerlegen und Hauspunkte abzuziehen. 14. Das Betreten des Lehrerzimmers und der Privaträume der Professoren ist ohne vorherige Erlaubnis nicht gestattet. 15. Dem Unterricht zu folgen, daran teilzunehmen und die Anweisungen des Lehrers zu befolgen ist Pflicht eines jeden Schülers. 16. Ein Betrugsversuch bei den Prüfungen mittels Zonkos und Weasley Produkte führt zu harten Bestrafungen! 1. Die Schuluniformen sind ständig zu tragen. Neue werden von den Hauselfen zur Verfügung gestellt. Zuwiderhandlung wird mit Punktabzug fürs Haus bestraft und ist mit weiteren Unannehmlichkeiten verbunden. Dies gilt auch für Besuche in Hogsmeade und anderweitige Schulausflüge. Eine Ausnahme stellen die Quidditchuniformen für Mannschaftsmitglieder der Hausmannschaften dar. 2. Alle großen außerunterrichtlichen Gruppierungen haben sich mit sofortiger Wirkung aufzulösen, Ausnahmen bestehen bei angemeldeten Schüler-Gruppierungen. Gruppierungen samt Mitgliederlisten sind bei der Schulleitung einzureichen. Diese behält sich vor, Gruppierungen ohne Begründung abzuweisen. 3. Den Anweisungen und der Autorität der Professorinnen und Professoren ist in jeder Hinsicht und ohne zu hinterfragen Folge zu leisten. Eine Anweisung ist mit nichts anderem als einem „Jawohl“ zu bestätigen. Eine Zuwiderhandlung führt zu Punktabzügen für das gesamte Haus. 4. Das Lehrpersonal ist berechtigt unangekündigte Tests über jeden Unterrichtsstoff schreiben zu lassen. 5. Wer den Unterricht ohne Erlaubnis der Lehrkraft verlässt oder sich aus dem Unterrichtsraum entfernt, hat einen hohen Punktabzug zu befürchten. 6. Es ist verboten, dem Unterricht nicht dienliche Utensilien, wie z.B. Schminke, Unterhaltungsutensilien usw., im Unterricht zu benutzen. 7. Wer dem Unterricht unentschuldigt fern bleibt, wird der Schule verwiesen. 8. Der Heiler/die Heilerin hat die Schulleitung über Schülerinnen und Schüler, die beabsichtigen sich krank zu melden, sofort zu informieren. 9. Die Behinderung einer Lehrkraft durch Zauber wie z.B Schutzzauber auf Orte oder Gegenstände zu legen, stellt einen direkten Angriff auf das Lehrpersonal dar und wird geahndet. 10. Das Fehlverhalten eines Schülers/ einer Schülerin ist nicht nur den Hauslehrern/ Hauslehrerinnen zu melden, sondern von diesen auch umgehend an die Schulleitung weiterzuleiten. 11. Strafen wie Stuben- und Kerkerarrest dürfen nur von den Hauslehrern/ Hauslehrerinnen und der Schulleitung angeordnet werden. Jede Strafe wird feinsäuberlich notiert und in einer Akte festgehalten. 12. Wer bewusstseinsbetäubende, beeinflussende oder verändernde Dinge zu sich nimmt, kann wegen illegaler Aktivitäten der Schule verwiesen werden. 13. Jegliche Scherzartikel und Pyrotechnik sind sofort freiwillig der Schulleitung oder den Hauslehrern auszuhändigen. Das Mitführen solcher Artikel wird mit harten Strafen bestraft. 14. Muggelgegenstände jeglicher Art sind bei der Schulleitung abzugeben. 15. Jede Schülerin/jeder Schüler hat nach Rückkehr aus einem Hogsmeade-Wochenende am Tor seine Taschen komplett zu entleeren und dem Lehrpersonal, sowie anderen Kontrollinstanzen, alles offenzulegen. Eine Zuwiderhandlung führt zur Suspendierung. Nachträglich gefundene eingeschmuggelte Objekte führen zu einem Schulverweis. 16. Alle Schlafsäle können auf Verdacht ohne Vorankündigung von der Schulleitung in Begleitung des jeweiligen Hauslehrers/ Hauslehrerin durchsucht werden. Das Verstecken, Verschweigen oder Mitführen illegaler Substanzen, Scherzartikel oder schwarz-magischer Objekten kann zum Schulverweis führen. 17. Die Schlafsäle haben absolut sauber und aufgeräumt zu sein. Beachten Sie die neuen Flugblätter in den Gemeinschaftsräumen und die Vorschriften für das Machen der Betten. Stubenappell wird unangekündigt und möglicherweise ohne Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler durchgeführt. 18. Im Unterricht und in der großen Halle sind keine Haustiere erlaubt! Erlaubt wird nur das, was dem Nutzen des Unterrichtes dient. Eine Zuwiderhandlung führt zur Deportation des Haustieres und einem Verbot eines in Hogwarts und Umgebung zu führen. 19. Jede Schülerin/jeder Schüler hat während den Mahlzeiten an seinem Haustisch zu sitzen und Gespräche sind nur in angemessener Lautstärke zu führen. 20. Wer nachts ohne Erlaubnis in den Gängen des Schlosses erwischt wird, wird mit einem hohem Punktabzug für das eigene Haus bestraft, zusätzlich zu weiteren Strafarbeiten. 21. Das Rennen ist im gesamten Schloss untersagt und Versammlungen im Gang sind zu vermeiden. 22. Das Nutzen jeglicher Geheimgänge des Schlosses ist strengstens verboten. 23. Zur Verstärkung der Vertrauensschüler werden ihnen Schülerinnen und Schüler mit dem Titel „Junior-Auroren“ zur Verfügung gestellt. Diese genießen besonderes Vertrauen bei der Schulleitung. 24. Junior-Auroren stehen in der Rangordnung höher als Vertrauensschüler*innen und Schulsprecher*in. Sie dienen dazu den Vertrauensschüler/die Vertrauensschülerin ihres Hauses zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Regeln in der Schule ständig eingehalten werden. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. 1. Punktabzug bis zu 20 Punkten (je nach Härtegrad der Strafe) 2. Strafarbeiten in der Bibliothek, beim Hausmeister, etc. 3. Nachsitzen 4. Konfiszierung problematischer Gegenstände 5. Hogsmeadeverbot 6. Ausschluss von allgemeinen Schulveranstaltungen (Quidditch, Weihnachtsball, etc.) 7. Schulverweis Individuelle Strafen sind nicht auszuschließen. |